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Wohnrecht und Immoverkauf

Besteht weiterhin Wohnrecht nach dem Immoverkauf?!


Darauf kann man mit einem klaren „Ja“ antworten! Hier die wichtigsten Fakten in Kürze:

➡️ „Kauf bricht Wohnrecht nicht!“ – Das heißt, die Wohnrechte bleiben auch nach dem Verkauf bestehen. Eine Zustimmung zum Verkauf muss vom Wohnrechtinhaber allerdings nicht eingeholt werden.

➡️ Für Immobilien ohne bestehendes Wohnrecht werden häufig höhere Preise erzielt und auch schneller Interessenten gefunden. Das liegt daran, dass der Käufer über eine „unbelastete“ Immobilie sofort und frei verfügen kann, weil er keine Rücksicht auf jemanden nehmen muss.

Der Verkaufserlös reduziert sich um die fiktive Miete, die dem neuen Eigentümer durch das bestehende Wohnrecht entgeht.

➡️ Das lebenslange Wohnrecht lässt sich nur durch Zustimmung des Wohnrechtinhabers aufheben. In der Regel ist dem Berechtigten in diesem Fall ein Ausgleichsbetrag zu zahlen.

Fazit: Bei einer Immobilie mit Wohnrecht kann es sein, dass der Verkaufsprozess länger dauert und es weniger Interessenten gibt, ist aber durchaus möglich die Immobilie zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gerne!



Ihr GIC-Immobilien Team


Telefon: 08385 922820

E-Mail: mail@gic-immobilien.de

www.gic-immobilien.de






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