Erfahren Sie es in folgendem Artikel.

Bei der Überlegung, ob man als Eigentümer für den Verkauf seiner Immobilie einen Makler einschalten sollte, stellt sich immer wieder auch die Frage: Darf ich den Käufer am Ende selbst aussuchen?
❗️Ja, das dürfen Sie, denn Sie sind der Eigentümer und haben damit das Recht, darüber zu entscheiden, wer Ihre Immobilie kauft.❗️
Beauftragen Sie einen Makler, möchten Sie in der Regel seine Expertise bei der Vermarktung Ihrer Immobilie nutzen und gleichzeitig sich selbst Zeit und Mühen ersparen. ✔️Er sucht für Sie nach geeigneten Käufern, trifft eine Auswahl und schlägt Ihnen diese vor. ✔️Der Makler ist also der Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. ✔️Sie können als Eigentümer einen potenziellen Käufer aber auch ablehnen. Den Grund für Ihre Ablehnung sollten Sie dem Makler mitteilen, damit er dies beim nächsten Vorschlag berücksichtigen kann. ✔️Findet die Wahl des Maklers Ihre Zustimmung und sind alle Formalitäten mit dem Käufer geklärt, ist der Maklerauftrag erfüllt. ✔️
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Grund & Immobilien Consulting GmbH
Kalvarienberg 1, 87448 Niedersonthofen
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