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Lebenslanges Wohnrecht?

welche Rechte haben Sie als Immobilienbesitzer?


Lebenslanges Wohnrecht – eine Übersicht der wichtigsten Fakten:

❗️ Was es bedeutet:

Wenn das lebenslange Wohnrecht vereinbart wurde, hat eine Person das Recht, eine Wohnung oder ein Haus bis zu seinem Lebensende zu bewohnen. Das gilt auch, wenn diese Person nicht der Besitzer der Immobilie ist.

❗️ Wie es verbindlich wird:

Nur durch einen Eintrag ins Grundbuch wird das Wohnrecht rechtskräftig.

❗️ Warum es vereinbart wird:

Um bspw. das eigene Zuhause im Alter weiter bewohnen zu können, Erbschaftsstreit zu vermeiden und Erbschaftssteuer zu sparen.

❗️ Rechte und Pflichten:

Der Wohnberechtigte zahlt in der Regel keine Miete, muss aber für die Nebenkosten und solche für Instandsetzungen aufkommen. Der Immobilieneigentümer trägt die Kosten für außerordentliche Sanierungen und muss auch der Familie oder dem Pflegepersonal des Wohnberechtigten Wohnrecht einräumen. Er darf die Immobilie verkaufen, das Wohnrecht erlischt aber dadurch nicht.

❗️ Unterschied Nießbrauch und Wohnrecht:

Im Gegensatz zum Wohnrecht erlaubt das Nießbrauchsrecht es einer Person, die Immobilie nicht nur zu bewohnen, sondern auch zu vermieten, zu verpachten oder zu bewirtschaften.


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Ihr GIC-Immobilien Team


Telefon: 08385 922820

E-Mail: mail@gic-immobilien.de

www.gic-immobilien.de





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