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Denkmalschutz bei Immobilien?

Erfahren Sie im folgenden Artikel was Sie beachten müssen!


Großartiges Fachwerkhaus oder herrschaftliche Villa – ob eine Immobilie unter Denkmalschutz gestellt wird, entscheidet die Denkmalschutzbehörde auf Basis des geltenden Denkmalschutzgesetzes. Hierfür müssen verschiedene Aspekte erfüllt sein, die das öffentliche Interesse am Erhalt der Immobilie als Denkmal rechtfertigen, z. B. kulturelle, historische oder architektonische.

Wenn Sie eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchten, sollten Sie Folgendes bedenken:

➡️ Umbauten, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden bedürfen generell einer Genehmigung.

➡️ Der Denkmalschutz wird in der amtlichen Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes verbindlich vermerkt. Im Grundbuch sind in der Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen) Auflagen zum Denkmalschutz eingetragen.

➡️ Für den Erhalt einer denkmalgeschützten Immobilie, der für Eigentümer verpflichtend ist, erhalten diese staatliche Förderungen und steuerliche Vorteile, allerdings sind die Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen meist höher als bei Immobilien ohne Denkmalschutz.

Sie erwägen den Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie? Wir beraten Sie gern!

Ihr GIC-Immobilien Team


Telefon: 08385 922820

E-Mail: mail@gic-immobilien.de

www.gic-immobilien.de





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