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Teil der Eigentümergemeinschaft

  • GIC Immobilien
  • 3. Dez. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 20. März

Sie sind Teil einer Eigentümergemeinschaft?

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Sie haben Ihre erste Wohnung in einem Mehrparteienhaus gekauft und haben schon den ersten Umlaufbeschluss in der Post. Thema “Eigentümer Maier möchte eine E-Ladestation auf dem Parkplatz installieren lassen. Es müssen dafür Arbeiten im Keller durchgeführt werden”.


Sie fragen sich nun: “Was geht es mich denn an, was Nachbar Maier macht?”


Der Keller ist Teil des Gemeinschaftseigentums und bauliche Veränderung an diesem dürfen oft nur mit Zustimmung der Eigentümer durchgeführt werden.


Doch was gehört denn zum Gemeinschaftseigentum?

In der Teilungserklärung - diese sollten Sie mit Ihrem Kaufvertrag erhalten haben - steht geschrieben, wie Sonder- und Gemeinschaftseigentum unterteilt werden.


In der Eigentümergemeinschaft werden regelmäßig Versammlungen einberufen, in der unter anderem Abstimmungen durchgeführt und über notwendige Instandhaltungsarbeiten abgestimmt werden.


Ihr GIC-Immobilien Team


Kontakt:

Grund & Immobilien Consulting GmbH

Kalvarienberg 1, 87448 Niedersonthofen

Telefon: 0176 61064364

E-Mail: mail@gic-immobilien.de




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