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Umbaumaßnahmen am Haus

Aktualisiert: 31. März 2021

Erfahren Sie in folgendem Artikel welche Umbaumaßnahmen für Häuser in Wangen genehmigungspflichtig sind und welche nicht.

Ich bin der Eigentümer dieses Hauses, also kann ich damit rundherum machen, was ich will. Das ist leider ein Irrtum. Egal, ob man weit draußen wohnt und die Nachbarn fern sind oder sein Haus in einem Wohngebiet hat: Gewisse Dinge müssen beachtet werden. Was Sie in puncto bauliche Veränderungen mit Ihrem Haus machen dürfen und was nicht, erfahren Sie hier anhand von praktischen Beispielen:



Genehmigungspflichtig:


🛠 Anbau – Der Anbau von Gebäudeteilen, gleich welcher Art und Größe, ist immer genehmigungspflichtig.


🛠 Wintergarten – Besteht eine bauliche Verbindung zum Haus, ist eine Genehmigung erforderlich.



Genehmigungsfrei:


🛠 Innen-Umbau – Sämtliche Baumaßnahmen in Innenräumen sind genehmigungsfrei, wenn keine tragenden Wände eingerissen werden, die Immobilie nicht unter Innendenkmalschutz steht und an Außenwänden nichts verändert wird.



Kommt drauf an:


🛠 Fenster und Türen – Der Austausch ist genehmigungsfrei. Bevor man Fenster oder Türen versetzt oder die Öffnungen vergrößert, sollte man sich erkundigen, ob das Gebäude einer Gestaltungssatzung unterliegt und was diese vorschreibt.


🛠 Garage – Die Regelungen für den Bau einer Garage hängen vom jeweiligen Bundesland ab.


🛠 Gaube – Hier ist je nach Bundesland eine Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage notwendig.


🛠 Gartenhaus – Der Bau eines Gartenhäuschens ist entweder genehmigungs- oder anmeldepflichtig oder vollkommen frei. Abhängig ist dies vom jeweiligen Bebauungsplan


Als Ihr Immobilienmakler in Wangen sind wir gerne für Sie da!


Ihr GIC-Immobilien-Team Sie haben Fragen zu Ihrer Umbaumaßnahme?

Wir sind gerne für Sie da!

Kontakt:


Gaschler Immobilien Consulting GmbH

Am Obstgarten 4, 88145 Hergatz

08385 9228-20

Ihr Immobilienmakler im Allgäu und am Bodensee





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